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Fachkundige Unterstützung bei der Wohnungsübergabe

Sowohl bei Wohnungsrücknahme vom alten Mieter als auch bei der Wohnungsübergabe an den neuen Mieter sind wir gerne für Sie da.

Im Zuge einer Neuvermietung steht auch der Auszug des bisherigen Mieters an. Die dabei anfallende Wohnungsabnahme dient dem Vermieter sowie dem Mieter und kann helfen, Schäden aufzudecken, damit diese noch vom Mieter beseitigt werden können. Bei erst später erkannten Schäden am Mietobjekt gestalten sich die Beweislage und somit der Anspruch auf Schadenersatz häufig schwierig. Damit am Abgabetermin des Mietobjektes alles Notwendige beachtet wird, können Sie als Eigentümer uns beauftragen, die Abnahme in Ihrem im Auftrag oder auch gemeinsam mit Ihnen durchzuführen. So stehen bei eventuellen Streitigkeiten sowohl alle notwendigen Unterlagen als auch Zeugen zur Verfügung.

Im Rahmen des Wohnungsübergabe-Services bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Überprüfung der Renovierungsverpflichtung
  • Sicherstellung der Kautionszahlung
  • Erstellung der gesetzlich geforderten Vermieterbescheinigung
  • Ab- und Anmeldung bei Versorgern und Hausverwaltung
  • Protokollierung der Wohnungsrücknahme vom alten Mieter sowie -übergabe an den/die neuen Mieter


Wie wir Ihnen bei Wohnungsübergaben behilflich sein können, besprechen wir am besten persönlich.