Technische Tätigkeit
Technische Kräfte in teilselbständiger Tätigkeit
- zur Werterhaltung des Eigentums, turnusmäßige Begehungen der Liegenschaft, durch Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung, Maßnahmen der Wartung / Pflege, Bereitstellung von speziellen Unterlagen.
- bei einfachen turnusmäßigen Bauunterhaltungsaufgaben, im Bereich der technischen Baubetreuung, im Bereich der Vorbereitung und organisatorischen Abwicklung.
- bei Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und Unternehmern, im Bereich Genehmigungen und sonstigen öffentlichen Verfahren, im Bereich der privatrechtlichen Grundzüge des Baurechts zur Durchführung größerer Instandsetzungsmaßnahmen und bei baulichen Veränderungen.
